Telefonüberwachung datenschutz

April nahm beim BKA ein Aufbaustab seine Arbeit auf, der sich zum Ziel gesetzt hat, die zersplitterte Telekommunikationsüberwachungs-Landschaft der 38 Sicherheitsbehörden und den ca. Diese neue Organisationsstruktur ermöglicht den Wissensträgern der Bundesbehörden künftig räumlich und organisatorisch eng zusammenzuarbeiten. Dies sind englische Fachausdrücke für ein Leistungsmerkmal , das alle technischen Einrichtungen öffentlicher Netze bieten müssen: eine Möglichkeit, dass sich befugte staatlichen Stellen wahlfrei auf bestimmte Verbindungen aufschalten und den dort laufenden Verkehr abhören können.

Die Bereitstellung ist für eine kommerzielle Nutzung eines solchen Netzes verpflichtend, um eine Lizenz der Bundesnetzagentur zu erhalten und den Betrieb aufrechtzuerhalten. An der Realisierung und dem Einsatz der Telekommunikationsüberwachung wird vielfach Kritik geübt. Unzweifelhaft ist Telekommunikationsüberwachung ein Eingriff in Grundrechte.

Ein solcher Eingriff ist nur zur Strafverfolgung schwerster Delikte oder zur Verhinderung von beispielsweise terroristischen Anschlägen zulässig. Möglicher Missbrauch muss verhindert werden, kommt jedoch sowohl in Diktaturen als auch in demokratischen Ländern vor. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit , die Situation in anderen Staaten zu schildern. Dezember September In: Neue Westfälische , Neue Westfälische, Juni Archiviert vom Original am 8.

Februar Abgerufen am 8. Verein "Digitalcourage" plant Klage gegen "Staatstrojaner". Juli In: Spiegel Online , Spiegel Online, BKA, abgerufen am 4. Januar HRRS, Oktober , abgerufen am März Spiegel Online , 9. Oktober , archiviert vom Original am 9. Oktober ; abgerufen am 9.


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Oktober Küchenradio , Chaos Computer Club , 8. Oktober , archiviert vom Original am 8. Oktober ; abgerufen am 8. Frankfurter Allgemeine Zeitung , 8. Deutscher Bundestag , November , abgerufen am 4. BKA, 1. Dezember , abgerufen am 4. In: bundestag.

vellocet.net - Rechtsprechungsübersicht

In: telepolis. Mai In: Spiegel Online.


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In: Taz. In: Heise Online.

Mobilfunk-Forensik: So liest die Polizei sogar gelöschte Handy-Daten

August Global Voices Online , übersetzt von Katrin Zinoun, Kategorien : Strafverfahrensrecht Telekommunikation Deutschland Persönlichkeitsrecht Telekommunikationsüberwachung Nachrichtendienstlicher Begriff. Namensräume Artikel Diskussion. Schaar: Das ist richtig.

Mein Chef, der Spion

Die Frage ist, wann wird überhaupt informiert? Die Benachrichtigungsverpflichtungen, die wir ja im Gesetz haben bei der strafprozessualen Überwachung, greifen ja auch nicht so, wie man sich das eigentlich wünscht. Sagenschneider: Nun argumentiert die niedersächsische Landesregierung, dass man in Zeiten verstärkter Gefahr, in Zeiten, in denen Terroranschläge auch hierzulande nicht ausgeschlossen sind, mit konventionellen Mitteln nicht unbedingt weiterkommt. Wenn man sich vorstellt, dass auf diese Art eine Straftat im Vorfeld verhindert werden könnte, wäre das dann nicht sinnvoll?

Schaar: Ich denke, unkonventionelle Mittel sind sicherlich nicht das, was der Rechtsstaat verträgt. Unkonventionell, wenn man das so nennt, ist es sicherlich, wenn man praktisch ohne zwingende Begründung hier personenbezogene Daten erhebt oder sogar ganz tief in das Fernmeldegeheimnis eingreift. Hier geht es ja wirklich nicht um die Vorabwehr von Terrorismus, sondern, wie gesagt, um Vergehen, und in den Fällen, in denen terroristische Straftaten geplant und vorbereitet werden, haben wir schon nach der Strafprozessordnung ein Recht oder eine Befugnis der Behörden, Telefone zu überwachen, und davon wird ja auch recht rege Gebrauch gemacht, wie die Statistiken ausweisen.

Sagenschneider: Aber natürlich wird man immer wieder mit diesem Argument in diesen Tagen konfrontiert werden. Glauben Sie, es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass derzeit die Sicherheit höher geschrieben wird als der Datenschutz?

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe verbietet vorbeugende Telefonüberwachung

Schaar: Also man kann sicher sagen, dass, wenn man den Umfragen glaubt, allgemein der Schutz vor Gefahren, gerade vor Terrorismus, sehr hoch bewertet wird. In diesem Fall kann ich das überhaupt nicht sehen, denn, wie gesagt, terroristische Straftaten sind durch die bisherigen Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden schon vollständig abgedeckt. Auch da habe ich meine Zweifel. Schaar: Das Interessante ist ja häufig, dass gesagt wird, wir wenden das Gesetz überhaupt nicht an, was habt ihr gegen das Gesetz? Dann müsste man doch fragen, warum braucht man überhaupt das Gesetz, wenn man es eigentlich kaum anwendet?

Der Fall, der da bekannt geworden ist, überzeugt mich eigentlich auch nicht. Sagenschneider: Wie schätzen Sie denn die Erfolgsaussichten der Klage ein? Insofern sind die Erfolgsaussichten immer schwer abzuschätzen.

Aber ich erhoffe mir natürlich eine Stärkung der Grund- und Bürgerrechte und des Datenschutzes. Sagenschneider: Ein anderes Thema, das auch in dieses Feld gehört, ist die so genannte "Vorratsspeicherung" von Telekommunikationsdaten, dass man also Telefonfirmen oder Internetdienste bitten oder anweisen kann, Daten, die man vielleicht für die Strafverfolgung braucht, länger zu speichern.

Was halten Sie davon? Schaar: Also, wenn es wirklich darum geht, bestimmte Daten, die man vielleicht braucht für die Terrorismusbekämpfung, für die Verfolgung von Straftaten, dann länger zu speichern, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, darüber würde ich mit mir reden lassen.

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Aber bei diesen Vorschlägen, die jetzt diskutiert werden, geht es überhaupt nicht darum, sondern es geht um eine generelle Speicherung sämtlicher Telekommunikationsverbindungsdaten und auch der Standortdaten für Mobiltelefone für mindestens ein Jahr von sämtlichen Bürgerinnen und Bürgern, also von 99,9 Prozent Unschuldigen. Da sind Telekommunikationsdienste grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, diese Daten zu speichern.

Sie können aber von Strafverfolgungsbehörden gebeten werden, diese Daten, sagen wir mal, bis zu 90 Tage zu speichern, und wenn genügend Beweise vorliegen, um einen richterlichen Beschluss zu erwirken, dann darf man diese Daten auch abrufen. Sagenschneider: Vielen Dank für das Gespräch. Wie "undercover" sind Polinnen und Polen?