Hier einmal abgesehen von der auffälligen Entwicklung, dass Alexander nach seinen Angaben bei der früheren Anhörung im Umgangsverfahren noch von rund 20 Kontakten sprach, welche sich nun im späteren Termin auf nur noch 11 Kontakte reduziert hatten, ist aber noch naheliegend davon auszugehen, dass in Zukunft noch zahlreiche weitere Kontakte im Smartphone des Kindes angelegt werden. Schulklasse laufend weitere Klassenkameraden und Freunde sich Smartphones wünschen und auch erhalten werden. Für die Zukunft ist hier nun vollkommen ungewiss, ob sämtliche von Alexander im Telefonbuch seines Smartphones neu angelegten Kontakte dann auch unmittelbar zugleich die Messenger-App WhatsApp nutzen werden; falls nicht, können sie selbst nach Auffassung der Anwältin der Kindesmutter nicht einmal konkludent zustimmen.
Das Gericht hält nach durchgeführter Anhörung und Erörterung sowie nach allen von dem Kind Alexander gewonnenen Eindrücken dafür, dass dieser die geistige Reife, das Verständnis und die Intelligenz aufweist, um die ihm erklärten technischen und tatsächlichen Umstände vollauf nachzuvollziehen.
Eine hinreichende Einsichtsfähigkeit liegt bei ihm zu diesen Aspekten bereits vor. Demgegenüber sind diese Personen nicht verpflichtet, ihm etwa von sich aus mitzuteilen, dass und ggf. Das bedeutet, dass bei vorgefundener deliktischer Handlung des Kindes - wie vor aufgezeigt durch die Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung anderer Personen - die Einsichtsfähigkeit des Kindes zunächst einmal widerlegbar vermutet wird.
Diese vorgefundene Gesetzeslage bedeutet somit unabhängig von der vorgenannten hiesigen Einschätzung bereits ein hohes Risiko bzgl. Mithin kann ein Geschädigter dann sowohl gegen die Eltern bzw. Da ein Geschädigter bzw.
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Wird ein gerichtlicher Titel z. Urteil vor dem Zivilgericht dann erstritten, kann aus diesem durch den Geschädigten bzw. Titelgläubiger 30 Jahre lang vollstreckt werden, ehe die rechtskräftig festgestellte Forderung verjährt vgl.
Mithin kann eine endgültige Vollstreckung der Forderung gegen das Kind nach den rechtlichen Möglichkeiten noch sehr lange Zeit, auch noch dann drohen, nachdem das Kind zwischenzeitlich bereits volljährig geworden ist und zu eigenem laufenden Einkommen bzw. Vermögen gekommen ist, in welches der Titelgläubiger werthaltig vollstrecken kann. BGH, Urt. Ein auf die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag gestützter Erstattungsanspruch setzt laut dem Bundesgerichtshof voraus, dass die Abmahnung berechtigt war und dem Abmahnenden gegenüber dem Abgemahnten im Zeitpunkt der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch zustand.
Die etwaige Einwendung, die Einschaltung einer Anwaltskanzlei sei zur Rechtsverfolgung nicht erforderlich gewesen, wird nach der Rechtsprechung des BGH tendenziell eng behandelt.
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BGH a. Die von der Rechtsprechung teilweise noch entwickelten Kategorien zur möglichen Beschränkung von Abmahnkosten, in concreto dass ein Ersatz der Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen bei einer erstmaligen Abmahnung nicht oder aber nicht vollumfänglich zuerkannt werden kann, wenn ein einfach gelagerter rechtlicher Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung vorliegt, greift in der vorliegenden Konstellation ebenfalls nicht. Denn es liegt hier schon kein einfacher rechtlicher Fall vor. Bereits die Betrachtung der in Rede stehenden Rechtsverletzung mit der, vgl.
Hiernach kann ein Rechtsanwalt auch schon für die erste Abmahnung herangezogen werden, und die daraus entstehenden Kosten können vom betreffenden Gegner, dem deliktisch Verantwortlichen, verlangt werden. Selbiges gilt auch noch nach der Prämisse, dass eine Abmahnung, damit sie Wirksamkeit entfaltet, genau zu erkennen geben muss, welches Verhalten des deliktisch Verpflichteten der Verletzte ihm in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorwirft, so dass der Abgemahnte den Vorwurf dann genauer tatsächlich und rechtlich überprüfen kann und die gebotenen Folgen daraus ziehen kann vgl.
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Diese Anforderungen vollständig einzuhalten, wird in der vorliegenden Fallgestaltung für einen juristischen Laien angesichts der wie vor erläuterten komplexen tatsächlichen und rechtlichen Situation nur schwer möglich sein. Auch insofern erscheint es angemessen, von Beginn an einen Rechtsanwalt zur Überprüfung und möglichen Durchführung einer Abmahnung der deliktisch handelnden Person hinzu zu ziehen.
Bei einem zu Grunde gelegten Gegenstandswert von 5. Selbst wenn hier indes lediglich ein recht geringer Gegenstandswert bis 1. Darüber hinaus hat der Kindesvater im Alltag keinen hinreichenden Kontakt zu seinem Sohn, um die von dem Kind künftig fortlaufend weiter angelegten Adressbuchkontakte jeweils zeitnah zu erfahren und für kontinuierliche Absicherung zu sorgen. Die Kindesmutter zeigte sich in Bezug auf die technischen Umstände zwar verständiger.
Jedoch war auch ihr die Reichweite der Verhältnisse und die verknüpfte Problematik nicht in letzter Konsequenz bewusst. Zudem brachte sie an, dass die Angelegenheit ja vielleicht nicht so gravierend sein könne, wenn den Messenger-Dienst doch derart viele Leute - auch in ihrem privaten Umfeld - nutzten und die sich dann ja sonst alle gesetzlich fehlverhalten würden. Der Kindesmutter ist in ihrer Annahme Recht zu geben, dass sich tatsächlich all jene Nutzer ebenfalls fehlverhalten, d.
Der Kindesmutter ist nicht Recht zu geben, dass die Angelegenheit aufgrund der von ihr gesehenen so zahlreichen Nutzung nicht so schlimm sein könne. Das Recht ändert sich nicht jeweils danach, ob die Mehrheit sich konform oder entgegen einer Norm verhält, sondern das Recht schreibt die einzuhaltenden Regeln vor, und die Bürger als Adressaten des Rechts haben die Normen zu befolgen, anderenfalls sie in einem Fall, wie vorliegend aufgezeigt, deliktisch handeln und damit durch andere, von ihnen in ihrem Recht verletzte Personen juristisch angreifbar sind.
Es ist nach allen Eindrücken, die das Familiengericht vorliegend gewinnen konnte, zu besorgen, dass die Kindesmutter ohne eine klare Handlungsanleitung der Gefahr wie vorgenannt nicht effektiv begegnen kann, sowie dass sie in der Sache auch nicht genügend Verständnis und persönlichen Antrieb an den Tag legt, um sich von selbst ordentlich um die Angelegenheit zu kümmern.
Das Familiengericht hat nach o. Norm die Anordnungen bzw. Ziel war es, für das Kind einen rechtssicheren Schutz vor der gegebenen Gefahr zu realisieren. Solange das Kind Alexander die App WhatsApp nutzt, besteht die Möglichkeit einer Abmahnung und die damit verknüpfte Vermögensgefahr in Bezug auf jede Person, die von dem Kind in seinem Smartphone-Adressbuch als Kontakt eingespeichert ist, und bezüglich welcher Alexander zugleich tatsächlich keine Befugnis zur laufenden Weitergabe von deren Daten an WhatsApp aufweist.
Hiernach ist es erforderlich, dass für das Kind von jedem einzelnen dieser Kontakte eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt wird, dass die betreffende permanente Weitergabe bzw. Dies setzt eine schriftlich verkörperte Erklärung nebst Unterschrift der betroffenen Personen, bzw. Die Schriftform stellt in Anbetracht der Komplexität des Falles für das Kind die beste Form dar, welche zu Gunsten des Kindes zugleich den sichersten und am längsten haltbaren Nachweis in einem möglichen späteren Streitfall bietet.
Überdies wird derjenige, der eine haptisch fassbare, verkörperte schriftliche Erklärung eigenhändig unterzeichnen muss, sich im selben Moment des Umstandes besonders gewahr, dass er oder sie in irgendeiner Form eine verbindliche, rechtlich bestimmte Wirkungen entfaltende Erklärung abgeben soll. Obgleich die Kindeseltern beide sorgeberechtigt sind, wird zu diesem Handlungsvollzug vorliegend alleine die Kindesmutter verpflichtet.
Ihr fällt es leichter, die betreffenden Zustimmungserklärungen einzuholen und je nach Antwort der Kontaktpersonen sodann den Sohn anzuleiten, die Datensätze auf dem Smartphone anzupassen oder nötigenfalls auch zu entfernen. Dieses war gegenüber der Kindesmutter anzuordnen, damit sich auch in Zukunft nicht weiter die Gefahr verwirklicht, dass über das Adressbuch des Kindes neu eingetragene Datensätze an WhatsApp offenbart werden, obgleich die betroffenen Personen dem nicht zugestimmt haben und Ansprüche geltend machen können. Da das verfahrensgegenständliche Smartphone dem Kind Alexander frei überlassen ist, hat dieser faktisch jederzeit die Möglichkeit, neue Datensätze in dem digitalen Adressbuch anzulegen.
Solange die Kindesmutter das in solcher Reichweite zulässt, muss sie als wirksame Beschränkung betreffende Kontrollen ausüben.
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Es ist davon auszugehen, dass eine Besprechung mit dem Sohn zum jeweiligen Stand des Adressbuchs und eine Besehung des Smartphones einmal monatlich hier ausreichend sein wird. Sollte die Kindesmutter in der alltäglichen Praxis feststellen, dass dieses ggf. Um zu überprüfen, ob und inwieweit die erteilten Auflagen umgesetzt werden, hat die Kindesmutter zu den im Tenor angegebenen Fristen und Daten dem Gericht den jeweiligen Stand mitzuteilen.
Zur Auflage Ziffer 1 besteht die Pflicht, diese unmittelbar binnen einer als angemessen erscheinenden Frist von 2 Monaten zu erfüllen. Der Stand ist gegenüber dem Gericht dann nachzuweisen. Je nach den Reaktionen der Kontaktpersonen, welche über die Kindesmutter um Erteilung der Zustimmungserklärung gebeten werden, werden sich weitere Handlungsobliegenheiten für die Kindesmutter ergeben: Hinsichtlich solcher Personen, die zwar mit der Weitergabe der Telefonnummer einverstanden sind, jedoch um Bezeichnung bzw.
Weiter problematisch gestaltet sich die Situation, wenn eine Kontaktperson die Zustimmungserklärung schlicht nicht erteilt, also auf das Ersuchen nicht reagiert oder aber konkret widerspricht. Der Datensatz kann aus dem Bereich des Smartphones entfernt werden, auf welchen die App WhatsApp laut Nutzungsbedingungen und technischer Rechteverwaltung zugreift.
Das bedeutet konkret, dass der Datensatz dieser Kontaktperson bei weitergehender Nutzung der App WhatsApp von Alexander aus dem Adressbuch seines Smartphones zu löschen ist. Die App WhatsApp könnte des Weiteren technisch betrachtet in ihrem Rechtezugriff derart beschränkt werden, dass diese faktisch nicht mehr auf das Adressbuch des Telefonbuchs zugreifen kann. Falls dieser Weg von der Kindesmutter gewählt wird, ist vorab zu prüfen, ob eine solche Beschränkung der App in ihren technischen Rechten nach den zugrunde liegenden Nutzungsbedingungen rechtlich erlaubt ist.
Zudem ist diese Vorgehensweise mit evtl. Ein deliktisches Handeln in vorgenannter Weise liegt dann nicht mehr vor, wenn ein anderes Messenger-Programm genutzt wird, welches die Namen sowie Telefondaten der Adressbuchkontakte schon technisch nicht als Klardaten überträgt bzw.
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Dies ist nach betreffender Recherche des Gerichts exemplarisch bei den Messenger-Diensten "Threema" und "Hoccer" gegeben. Die dahinter stehenden Betreiber aus Deutschland www. Dies lässt sich anhand der Funktionsweise dieser anderen Messenger-Dienste auch in technischer Hinsicht ersehen: Konkret besteht bei diesen datenschützenden Messenger-Programmen zum einen die Möglichkeit, bei der Erst-Einrichtung frei darüber zu entscheiden, ob überhaupt eine Synchronisierung der Daten aus dem Telefon-Adressbuch erfolgen soll. Falls nicht, d.
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Zum anderen geschieht die Synchronisierung, falls sie vom Nutzer bei der Erst-Einrichtung bejaht wird, in einer datensichereren Form: Es werden hier die Daten nicht als Klardaten zum Betreiber Hoccer bzw. Threema hochgeladen, sondern es wird zuvor auf dem Smartphone des Nutzers zu jedem Datensatz ein sog. Hash-Wert gebildet. Hierbei handelt es sich um eine aus den Buchstaben und Ziffern jedes Datensatzes gebildete spezifische digitale Prüfsumme, gleichsam einer Art Quersumme, aus welcher am Ende auf die jeweiligen Klardaten nicht mehr zurückgeschlossen werden kann.
Aus dieser Prüfsumme bzw. Eine Weitergabe von Klardaten ist hier damit nicht gegeben, weshalb im Ergebnis ein deliktisches Handeln, wie oben in Bezug auf die Nutzung von WhatsApp festgestellt, bei den derart technisch funktionierenden, anderweitigen Messenger-Programmen nicht feststellbar ist. Wenn sie hiernach zu dem Ergebnis kommen sollte, dass dieser Weg für ihr Kind Alexander als einfacher zu realisieren erscheint und der Messenger WhatsApp auf dessen Smartphone entfernt werden kann, ist im für die Beschluss-Auflagen klarzustellen dass dann mangels weiterer Gefährdungslage insoweit die Verpflichtungen nach den Auflagen Ziffer 1 und 2 entfallen.
Die Berichte und Anleitungen auf der Kinderschutzplattform www. Die dort veröffentlichten Artikel zum Themenbereich der digitalen Welt dürften sie auf ihrem aktuellen Wissensstand abholen und nicht überfordern. Denn die hier durch die Auflagen verpflichtete Kindesmutter sowie auch das Kind haben es selbst in der Hand sich erstens um die Erfüllung der Auflagen und Einholung der Zustimmungserklärungen zeitnah zu kümmern, und zweitens besteht, wie vor aufgezeigt, jederzeit die Möglichkeit siehe oben 1.
Bei solcher Handhabung kann die App WhatsApp dann entsprechend weiterhin auf dem Smartphone belassen werden und die Auflage Ziffer 6 kommt nicht zum Zuge. Gehen in der Folgezeit weitere Zustimmungserklärungen ein, können die betreffenden Kontakte dann nach und nach wieder in das Adressbuch des Smartphones aufgenommen werden. Zwar hält das Gericht grundsätzlich dafür, dass eine freie Nutzung der App WhatsApp im Hinblick auf die damit allgemein verbundenen, möglichen intensiven Probleme und Gefahren im digitalen Bereich, z. Du musst mindestens 13 Jahre alt sein, um unsere Dienste zu nutzen bzw.
Stand der Nutzungsbedingungen seit Sofern eine Nutzung durch jüngere Kinder - wie im vorliegenden Fall - erfolgt, ist daher aus familiengerichtlicher Sicht unbedingt eine elterliche Aufsicht mit fortlaufender altersgerechter Medienaufklärung, jederzeit offenen Gesprächsangeboten sowie auch gelegentlicher inhaltlicher Kontrolle der Smart-Geräte durch die Eltern erforderlich. Dies alles setzt zugleich auch eine qualifizierte eigene Kenntnis der Eltern in Bezug auf die digitale Medien-Welt voraus, in welcher ihr Kind sich mit ihrer Erlaubnis entsprechend bewegen darf und soll.
Hinzu kommt noch, dass ein Kind mit 13 Jahren im Allgemeinen auch nicht die Probleme zu überschauen vermag, welche durch die Preisgabe von eigenen Metadaten an diverse App-Betreiber, so zum Beispiel auch im Falle von WhatsApp, entstehen. Die bei der Nutzung anfallenden Metadaten d. Weiter können hieraus nach freier Entscheidung des Betreibers entsprechende Profile über jeden Nutzer angelegt werden.